Meldung

Digitale Jahrestagung von donum vitae

Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe in der psychosozialen Beratung stützen

Wünsche und Forderungen nach möglichst viel Selbstbestimmung am Beginn wie auch am Ende des Lebens prägen aktuell den gesellschaftspolitischen Diskurs. Fast 100 Teilnehmende diskutierten am 28. September bei der digitalen Jahrestagung von donum vitae intensiv über die Bedeutung von gelebter Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe in den Beratungskontexten bei donum vitae. Verschiedene Fragen standen im Fokus: Was bedeutet die eigene Selbstbestimmung im Verhältnis zur Selbstbestimmung anderer? Wie ist sie durch das eigene soziale Umfeld und unterschiedliche Beziehungskontexte geprägt? Was befähigt einen Menschen zur sexuellen und zur reproduktiven Selbstbestimmung? Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Verantwortung gegenüber sich selbst, aber auch Dritten? Wie kann man eine verantwortete Selbstbestimmung in der Beratung stützen? Welche Aspekte sind insbesondere bei Beratungen zu Pränataldiagnostik und unerfülltem Kinderwunsch in den Blick zu nehmen?

„Die Relevanz von Selbstbestimmung wächst mit der Eingriffstiefe der zu treffenden Entscheidung“, erklärte der Bundesvorsitzende von donum vitae, Dr. Olaf Tyllack. „Bei den Fragen und Anliegen unserer Klientinnen und Klienten geht es um Entscheidungen mit langfristigen Konsequenzen.“ Die psychosoziale Beratung zu allen Fragen von Sexualität, Familienplanung und Schwangerschaft muss daher auch in den politischen und öffentlichen Debatten stärker in den Blick genommen werden.

In fünf Workshops zu den Themen „Intergeschlechtlichkeit“, „reproduktive Selbstbestimmung“, „Sexualität von Menschen mit Behinderung“, „selbstbestimmte Geburt“ sowie „Selbstbestimmung im Schwangerschaftskonflikt“ diskutierten Vorstandsmitglieder und Berater*innen von Bundes-, Landes- und Regionalebenen von donum vitae gemeinsam mit eingeladenen Expert*innen darüber, wie freiverantwortliche Entscheidungen des Einzelnen angesichts immer pluraler werdender Lebenssituationen ermöglicht werden können, wo mögliche Grenzen der individuellen Selbstbestimmung liegen und welche Fürsorgepflichten wir zugleich als Gesellschaft tragen. Gerahmt wurde die Workshop-Phase von zwei Impulsvorträgen, die die Teilnehmenden auch über die Tagung hinaus zum Nachdenken und Diskutieren anregten: Dr. Petra Bahr, Regionalbischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, führte in ihrem Impuls zu Beginn der Tagung in die Begrifflichkeit ein und skizzierte darin auch die Grenzen der eigenen Selbstbestimmung. In ihren Ausführungen zur Frage der reproduktiven Selbstbestimmung forderte sie, den medizinethischen Diskurs enger mit dem sozialethischen Diskurs zu verknüpfen. Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin gab den Teilnehmenden zum Abschluss der Tagung in seinem Vortrag „Unterstützte Selbstbestimmung – von Anfang bis Ende. Schlussbetrachtung zur ethischen Beratung mit offenem Ausgang“ viele Denkanstöße mit dem Wunsch nach einer Beratung auf der Grundlage von Lebensweltempfindlichkeit und Dialog mit auf den Weg.

Zum Programm der Jahrestagung

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