Meldung

NIPT im Bundesrat

Die Konsequenzen von nicht-invasiven Pränataltests müssen Beachtung finden

Am Freitag (16. Juni 2023) wird der Bundesrat in seiner Sitzung über den Antrag „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ der Freien Hansestadt Bremen abstimmen. Seit Juli letzten Jahres übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten für diese Tests. Flankierend soll ein interdisziplinäres Expert*innengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. donum vitae unterstützt den Antrag aus Bremen. „Wir begrüßen ausdrücklich die erneute Befassung zu den Konsequenzen der NIPT“, erklärt Dr. Olaf Tyllack, der Bundesvorsitzende von donum vitae e.V. „Die Debatten rund um die Kassenzulassung der NIPT haben wir in den Jahren 2019 bis 2021 intensiv begleitet und sehen das Verfahren in der aktuellen Anwendung auch weiterhin kritisch.“

Psychosoziale Beratung als Angebot der Schwangerschaftsvorsorge wahrnehmen
Pränatale Diagnostik ist mittlerweile zu einem selbstverständlich angebotenen und nachgefragten Bestandteil der allgemeinen Schwangerenvorsorge geworden. „Als Träger von bundesweit mehr als 200 Schwangerschaftsberatungsstellen wissen wir, dass eine Schwangerschaft zu Fragen, Unsicherheiten und auch Ängsten über die Gesundheit von Mutter und Kind führen kann“, so Dr. Tyllack. Die Beratungsfachkräfte bei donum vitae bieten Frauen und Paaren in dieser Situation umfassende psychosoziale Unterstützung, Begleitung und Informationen an. 

Das Expert*innengremium soll laut dem Antrag aus Bremen die Bundesregierung zur Erstellung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten. Bereits im Mai stand das Thema im Bundesrat auf der Tagesordnung, die fachlich verantwortlichen Ausschüsse für Gesundheit sowie für Frauen und Jugend empfehlen nun die Entschließung des Bremer Antrags. „In die Arbeit des einzusetzenden interdisziplinären Gremiums bringen wir gerne unsere Expertise aus der psychosozialen Beratung ein – diese Beratung im Rahmen von Pränataldiagnostik muss als wichtiges Angebot der Schwangerschaftsvorsorge wahrgenommen werden“, erklärt Dr. Tyllack.

Zum Hintergrund
Seit 2012 sind in Deutschland nicht-invasive pränataldiagnostische Tests (NIPT) zugelassen. Sie erlauben durch die Bestimmung plazentarer DNA im Blut der Mutter schon ab der 10. Schwangerschaftswoche gezielte Aussagen über bestimmte chromosomale Abweichungen des ungeborenen Kindes, zum Beispiel Trisomie 13, 18 oder 21. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2019 beschlossen, dass nicht-invasive Testverfahren auf Trisomien unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistung werden. Danach kommt eine Kostenübernahme auch in Betracht, um der Schwangeren – unabhängig vom Vorliegen einer Indikation – eine individuelle Auseinandersetzung mit den Trisomien 13, 18 und 21 zu ermöglichen. In einer Orientierungsdebatte 2019 haben sich die Bundestagsabgeordneten eindeutig dazu positioniert, dass es keine Reihenuntersuchung auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) geben dürfe. Gemeinsam mit einem Bündnis aus medizinischen Verbänden und Fachgesellschaften, Hebammen-, Wohlfahrts- und Beratungsverbänden, kirchlichen Institutionen, Behinderten- (selbsthilfe-)verbänden und weiteren Unterstützern hat sich donum vitae e.V. in den Jahren 2019 bis 2021 im „Runden Tisch NIPT“ engagiert. Seit Juli 2022 sind die NIPT Kassenleistung.

donum vitae hat sich in der Vergangenheit mehrfach zur Debatte geäußert.
Weitere Informationen:
Presseinformation vom 5. März 2019
Presseinformation vom 10. April 2019
Stellungnahme vom 29. Mai 2020
Presseinformation vom 16. Juli 2020
Presseinformation vom 4. März 2021

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